Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oliver Hamann, DIE E-COMMERCE AGENTUR, Stockheimer Weg 20, 61250 Usingen

(Nachfolgend „Auftragnehmer“) und der Auftraggeber

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Service- und Softwareleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • JTL-Dienstleistungen, IT-Beratung, JTL-Service und Support (Einrichtung, Schulung, Workflows, WMS, POS, u. a.),
  • Bereitstellung und Lizenzierung von Software- und SaaS-Lösungen (z. B. WawiCutWrite, ArticleDescriptionGenerator, PriceParser sowie zukünftige Eigenentwicklungen).

Leistungscharakter:

  1. Dienstleistungen (Beratung, Service, Support): Diese erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Grundlage eines Dienstvertrages (§ 611 BGB). Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird insoweit nicht geschuldet. Die Leistungserbringung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand, soweit im Angebot nicht anders angegeben.
  2. Software-Überlassung (Lizenzen, SaaS): Für die Überlassung von Software gelten die Bestimmungen zum Kauf, zur Miete oder zum Abonnement. Hierbei richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch

  1. ausdrückliche Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail), oder
  2. konkludentes Handeln, insbesondere Beginn oder Inanspruchnahme von Leistungen, oder
  3. Zahlung der ersten Rechnung oder Lizenzgebühr.

Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Im Angebot angegebene Stunden oder Pauschalen dienen der Orientierung; maßgeblich ist der tatsächlich erbrachte Aufwand.

§ 4 Leistungsumfang und Abrechnung

Leistungen werden nach Zeitaufwand in 15-Minuten-Taktung abgerechnet. Tätigkeiten wie Telefonate ab 5 Minuten, Projektkommunikation, Dokumentation (z. B. über Trello) oder Abstimmungen mit Drittanbietern gelten als abrechenbare Arbeitszeit. Die Zeiterfassung erfolgt über TMETRIC, die Aufgabenverwaltung über Trello.

Nicht im Angebot enthaltene, im Rahmen der Zusammenarbeit entstehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Fremdleistungen (z. B. Server, Kassensysteme, Softwarelizenzen, Plugins, Templates, externe Tarife) sind nicht im Preis enthalten und werden vom Auftraggeber selbst beschafft oder gesondert abgerechnet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die jeweils im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder auf der Produktwebseite angegebene Vergütung. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Im Falle des Verzugs mit einer Entgeltforderung steht dem Auftragnehmer darüber hinaus eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen (Zurückbehaltungsrecht) bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Für laufende Leistungen oder Abonnements kann eine monatliche oder jährliche Abrechnung erfolgen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Für Software-Abonnements und SaaS-Dienste gelten die auf der jeweiligen Produktwebseite angegebenen Laufzeiten. Abonnements verlängern sich automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Nutzungsrechte an Software

Der Auftraggeber erhält – je nach Lizenzmodell (Kauf, Miete, Abo) – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Software für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung für Dritte ist nicht gestattet.

Generierte Inhalte (z. B. Texte, Daten, Bilder) dürfen vom Auftraggeber frei verwendet werden, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an der Software.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Im Übrigen gilt:

  1. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  2. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  4. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des Aufwandes, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, wenn der Auftraggeber **regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen** durchgeführt hat.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch über die Vertragsdauer hinaus. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Unterauftragnehmer einsetzen, sofern diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt (z. B. durch Zugriff auf das JTL-System des Auftraggebers), ist ein gesonderter Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich. Der Auftraggeber ist hierfür verantwortlich, dem Auftragnehmer die entsprechenden Pflichten zu melden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist Usingen (Sitz des Auftragnehmers).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Homburg v. d. Höhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: Oktober 2025